Was einem auf der Straße nicht alles Begegnet

  • Da wartet man im Auto auf jemand und dann kommt einem so etwas entgegen 8o
    Leider brauchte ich zu lange um das Handy früher an den Start zu bekommen, daher nur gerade noch das vorbeifahren erwischt.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Schon interessant, dass so ein Gespann auf die Straße darf. Oder haben Radlader auch Druckluft Anschlüsse für die Bremsen des Anhängers ?! ?(

    Gruss
    Juergen

  • Ivh glaube er darf ziehen,halt bis 25kmh? Da muss Druckluft nicht dabei sein .(?? Ich bin kein Verkehrsexperte)
    Kann auch sein Radi würde mit Druckluft modifiziert ,weil er braucht ihn von Grünschnittplatz A zu B und muss auch eh Siebanlage mitschleppen...spart Lkw und Tieflader.
    Nur so mein Gedanke,so würd ich auch machen,bin ja Schwabe ?wegl?wegl

  • Also auf jeden Fall braucht er eine zugelassene Anhängerkupplung (automatische Zugmaulkupplung mit Bolzensicherung wie am LKW oder Schlepper), nicht nur die Hilfskupplung mit Steckbolzen. Führerscheintechnisch wird er auch den CE brauchen das läuft dann unter Lastzug (Und ist sowieso gewerblich).
    Gibt durchaus Radlader mit Druckluftanlage, wir hatten auch mal einen Liebherr 566 mit Druckluft allerdings ohne Anhängerkupplung, hatte der glaub ich wegen 40 Zulassung. Wüsste auch nicht für was der das braucht, man hat halt nur öfter dieses typische Abblasgeräusch gehört.
    Aber wenn die Siebanlage eine Druckluftbremse hat muss auch damit gefahren werden, egal wie weit. Bei Druckluft geht es auch nach zGG des Anhängers, gibt durchaus auch 18-Tonner in der Landwirtschaft die auf 25km/h zugelassen sind aber Druckluft haben. Die darf man dann auch übrigens mit der Klasse L fahren solange der Anhänger nicht schneller als 25 zugelassen ist.

  • Also offiziell ist der Radler eine Selbstfahrende Arbeitsmaschiene. Somit darf er im gewerblichen Transport nicht eingesetzt werden. Natürlich kann man ihn mit Bolzenkupplung und Druckluftanschlüssen ausrüsten, erlaubt ist es trotzdem nicht.
    Und selbstfahrende Arbeitsmaschienen dürfen 20 km/h mit Betriebserlaubnis ohne Zulassung fahren, oder 40 km/h wenn sie zugelassen sind, oder auch schneller, aber bei über 40 km/h und und über 3,5 t Gewicht hieße es dann jährlich zur HU und ab 12 t dazwischen noch mal zur SP. Deshalb fahren die meisten großen Radlader mit 40 km/h. Also nur alle 2 Jahre ne HU.
    Und ohne Druckluftanlage bekommt man einen druckluftgebremsten Anhänger nicht gezogen, weil zum Lösen der Feststellbremse die Druckluft benötigt wird.

    Sven
    Grüße von der IG Roadgamer (Sachsen-Anhalt)
    Mein aktuelles Projekt *Cat 973 D * als nahezu Eigenbau


  • Und ohne Druckluftanlage bekommt man einen druckluftgebremsten Anhänger nicht gezogen, weil zum Lösen der Feststellbremse die Druckluft benötigt wird.

    Dann öffne ich den Federspeicher. Klar bekommt den gezogen, er bremst bloss nicht mit.

  • Genau, ich kann den Vorratstank mit einem LKW füllen und somit die Bremse lösen bloß wenn ich unterwegs Luft verliere stehe ich da und komm nicht mehr weg weil die Bremsen zu machen.
    Ob man die Druckluftanlage im Radlader genehmigt bekomme weiß ich nicht aber selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Druckluft gibt es genug, zum Beispiel Maishäcksler die Anhänger mitnehmen.
    Gewerblicher Transport ist das nicht da er wahrscheinlich die Siebmaschine für sich selbst umsetzt und nicht für jemanden (also Kunden) fährt. Ist ja am Bau genauso wenn ich mit dem LKW Material (z. B. Schotter) mitnehme und dieses selbst verarbeite, heißt nicht zu einem Kunden oder anderen Baustelle fahre und dieses nur da abliefere. In diesem Fall brauche ich nur die entsprechende Fahrerlaubnis aber theoretisch nicht die "95" im Führerschein. Da dies in der Praxis aber selten vorkommt (Fahr mal schnell ne Fuhr Sand zum Herrn X...) haben die meisten diese 95 im Führerschein.
    Aber im konkreten Fall dürfte der Fahrer das nur mit CE fahren wenn er die Anlage auf einen anderen, eigenen Platz umsetzt.
    Aber mal ehrlich. eine knickgelenkte Maschine mit über 40 km/h zu fahren ist schon grenzwertig, bei jedem kleinen Schlenker am Lenkrad :D

  • So wie auf dem Filmchen zu sehen hat der Radlader eine Straßenzulassung .Weiterhin würde ich sagen das er auch umgebaut ist für das Ziehen des Häcksler.Wenn man beachtet wie groß das Maul ist.Der Fahrer wird nicht die 95er brauchen,es gibt hier Ausnahmen.Ja er fährt gewerblich aber doch nicht!Es gibt hierfür eine genaue Beschreibung doch weiß ich nicht mehr genau wo.Ich habe diese Information von einem Schulungsleiter bei dem ich meine 95r gemacht habe!
    Weiterhin ist es in der Regel so warum Radlader von 40kmh auf 20 kmh geregelt werden.Es liegt nur an der Versicherung!!!Wenn man sie auf 20kmh drosselt spart man richtig Geld,nur daswissen nicht alle und wird nicht so an die große Glocke gehängt!! :pfeiff;)

    Gruß
    Brummi

    Glüht der Asphalt und es riecht nach Gummi,dann wars der Didi mit seinem Brummi :fahrer

  • Weiterhin ist es in der Regel so warum Radlader von 40kmh auf 20 kmh geregelt werden.Es liegt nur an der Versicherung!!!Wenn man sie auf 20kmh drosselt spart man richtig Geld,nur daswissen nicht alle und wird nicht so an die große Glocke gehängt!! :pfeiff;)

    Na ja, es ist nicht nur die Versicherung. Von 40 auf 20 km/h drosseln bedeutet auch, das das Fahrzeug zulassungsfrei wird. Es muss nicht mehr zur HU und benötigt kein Kennzeichen. Es ist nur eine Betriebserlaubnis und eine Halteranschrift auf dem Fahrzeug erforderlich, und natürlich die entsprechenden Geschwindigkeitschilder. ;prost

    Sven
    Grüße von der IG Roadgamer (Sachsen-Anhalt)
    Mein aktuelles Projekt *Cat 973 D * als nahezu Eigenbau

  • Okay das gilt aber nur für zugelassene Fahrzeuge!Fahrzeuge die auf Privatgelände fahren sind nicht davon betroffen,hier kommt die Versicherung zum tragen!! ;)

    Gruß
    Brummi

    Glüht der Asphalt und es riecht nach Gummi,dann wars der Didi mit seinem Brummi :fahrer

  • "Fahrzeuge die auf Privatgelände fahren sind nicht davon betroffen,hier kommt die Versicherung zum tragen!!"

    Wenn das "privat" Gelände öffentlich zugänglich ist und nicht abgesperrt ist, nimmt man trotzdem am öffentlichen Verkehr teil.

    Viele Grüße aus dem Allgäu
    Bernd

    Modelle

    Liebherr R944B Abbruch

    Projekte:

    MB SK 6x6 Sattelzug ==>> Kraftmaus

    MB SK 6x6 Abroller

    MB SK 4x4 Dreiseitenkipper

    MB SK 8x6 Schwerlastzugmaschine ==>> Mücke

    Volvo 6x6 Hinterkipper

    FREIGHTLINER Century Class Sattelzugmaschine

    Peterbilt 8x6 Wrecker ==>> Plattfuss

    Fendt 936 4x4

  • Also unsere Radlader im Zementwerk laufen alle 40 bzw was sie können, haben weder Zulassung, versichert sind sie auch nicht, trotzdem sind Lkw von Anlieferern im Werk unterwegs, allerdings gilt bei uns nicht die StVO sondern Werksfahrzeuge haben grundsätzlich Vorrang.
    Gut ich möchte mich auch nicht mit einem CAT 777 anlegen :P
    Auch die größten Radlader im Werk (CAT992K) fahren übrigens 40, zumindest bei uns.
    Das Werksgelände ist aber auch durch Zähne und Tore abgesperrt somit kommen auch nur diesbezüglich Unterwiesene ins Werk.

  • Also wenn das "Offiziell" so gefahren werden kann, finde ich das eine gute Idee.
    Zumindest auf kürzeren Distanzen < 1Std Fahrzeit.

    Den Radlader braucht man ja sowieso und spart sich so 2 Fahrten mit LKW und Tieflader.
    1 LKW + Tieflader für den Radlader
    1 LKW für die Siebanlage

    Und eines steht fest...
    Sowas sieht man nicht alle Tage :thumbup:

    Gruss
    Juergen

  • Also offiziell darf er diese Kombination nicht fahren, weil selbstfahrende Arbeitsmaschinen nur dann einen Anhänger mitführen dürfen, wenn dieser für den Betrieb dieser Maschine unerlässlich ist, z.B. darf ein Autokran einen Anhänger mit den Gegengewichten mitführen. Ist aber hier nicht der Fall.
    Ich weiß, wird der Einfachheit halber oft so gemacht. Darf bloß die Rennleitung nicht sehen, und noch viel schlimmer, es darf nichts passieren. Bei einem Unfall, selbst wenn Du nicht schuld bist, steckst Du tief in der Klemme.

    Sven
    Grüße von der IG Roadgamer (Sachsen-Anhalt)
    Mein aktuelles Projekt *Cat 973 D * als nahezu Eigenbau

  • Also offiziell darf er diese Kombination nicht fahren, weil selbstfahrende Arbeitsmaschinen nur dann einen Anhänger mitführen dürfen, wenn dieser für den Betrieb dieser Maschine unerlässlich ist, z.B. darf ein Autokran einen Anhänger mit den Gegengewichten mitführen. Ist aber hier nicht der Fall.
    Ich weiß, wird der Einfachheit halber oft so gemacht. Darf bloß die Rennleitung nicht sehen, und noch viel schlimmer, es darf nichts passieren. Bei einem Unfall, selbst wenn Du nicht schuld bist, steckst Du tief in der Klemme.

    Ist dann das gleiche wie mein Beispiel mit dem Maishäcksler oder auch ein Mähdrescher der sein Schneidwerk zieht.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!